Grundsätze
Dienstleistungen können erbracht oder angefordert werden. Eine Mitgliedschaft im Verein ist dabei Voraussetzung. Grundsätzlich werden alle Dienstleistungen vermittelt, die sich im Rahmen von Nachbarschaftshilfe bewegen. Der Verein kann die Vermittlung ablehnen, wenn die nachgefragte Dienstleistung unzumutbar ist, von kommerziellen Interessen bestimmt wird oder gegen allgemein anerkannte moralische Prinzipien verstösst. Der Verein verpflichtet sich zur absoluten Diskretion.
Vermittlung
Die Vermittlungsstelle übernimmt die Koordination von Angebot und Nachfrage der Dienstleistungen. Diese Aufgabe wird alternierend von verschiedenen Vermittlerinnen bzw. Vermittlern an unterschiedlichen Orten wahrgenommen. Ein Vorstandsmitglied hat die Leitungsverantwortung. Die Vermittlungsstelle ist über eine zentrale Telefonnummer sowie über eine Emailadresse erreichbar. Erstaufträge haben immer über die Vermittlungsstelle zu erfolgen. Danach steht es den Partnern frei, weitere Einsätze direkt zu vereinbaren.
Vermittlungszeiten
Die Vermittlungsstelle ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag - Donnerstag
09.00 - 11.30 und 13.30 - 17.30
Ausserhalb dieser Zeiten werden keine Anrufe entgegen genommen.
Einsatzzeiten
Dienstleistungen werden zu folgenden Zeiten erbracht:
Montag - Freitag
09.00 - 11.30 und 13.30 - 17.30
An den Wochenenden können keine Dienstleistungen bezogen werden.
Verbindlichkeit Einsatzvereinbarung
Die Anbieter können nicht verpflichtet werden, zusätzliche Leistung zu erbringen, die nicht der jeweiligen Einsatzvereinbarung entsprechen.
Vorlaufzeit Anfrage
Eine Anfrage für einen Einsatz hat mindestens drei Tage vor dem gewünschten Termin zu erfolgen.
Gewährleistungsausschluss
Es kann nicht gewährleistet werden, in jedem Einzelfall die erfordelichen Dienste für eine Anfrage zum gewünschten Zeitpunkt anbieten zu können.
Abrechnung
Nach erbrachter Dienstleistung rechnen die Partner direkt und vor Ort miteinander ab. Die Abrechnung erfolgt halbstundenweise. Angefangene Halbstunden werden aufgerundet.
Steuerpflicht
Steuerpflichten, die aus Einsätzen über die Dienstleistungsbörse Oberwil resultieren, liegen in der Verantwortung der Anbieter.
Rapporte
Die Anbieterinnen und Anbieter sind angehalten, ihre Einsätze jeweils auf Monatsende mittels Rapport zu belegen und diesen an die Vermittlungsstelle zu schicken. Die Rapporte werden in einer Jahresstatistik erfasst. Diese Zahlen dienen als Nachweis zuhanden der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Versicherung
Die Anbieterinnen und Anbieter sind durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Vereins versichert. Für Fahrer und Fahrerinnen besteht ausserdem eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden besteht nur bei Aufträgen, welche über die Vermittlungsstelle vereinbart werden.